Rechtsprechung
   BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,737
BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68 (https://dejure.org/1968,737)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1968 - 6 RKa 33/68 (https://dejure.org/1968,737)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1968 - 6 RKa 33/68 (https://dejure.org/1968,737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Beschränkung der Beteiligung - Notwendige Beiladung

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 65
  • NJW 1969, 1594
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 22/60

    Zu einem Anspruch auf Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung - Gewährleistung

    Auszug aus BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68
    wird, die allein dem Gesetzgeber vorbehalten ist (vgl° dazu Haueisén, DÖK 1968, 661, 663), Diese Überzeugung hat der Senat hier -mit den Vorinstanzennicht gewinnen können° Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt hat, die Krankenhausärzâ- e ambulanten Versorgung Vernur insoweit an der der sicherten zu beteiligen, als dafür ein Bedürfnis besteht, -soweit damit nämlich den Versicherten besondere, sonst nicht vorhandene ärztliche Kenntnisse und Erfahrungen zugänglich gemacht werden (BSG 21, 230)-, dann würde es dieser Absicht allerdings zuwiderlaufen, wenn ein beteiligter Arzt auch in solchen Fällen in Anspruch genommen werden könnte, in denen es seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen nicht bedarf, etwa weil der Fall weniger schwierig ist oder einer der örtlich erreichbaren Kassenärzte selbst die erforderlichen Spezialkenntnisse besitzt, Es mag auch sein, daß ein für das betreffende fachgebiet zuständiger Spezialist im allgemeinen besser als der behandelnde praktische Arzt beurteilen kann, ob es im Einzelfall angezeigt ist, einen Krankenhausarzt hinzuzuziehen oder nichto Andererseits ist nicht zu übersehen, daß gerade für den Facharzt, in dessen Hand die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Krankenhausarztes liegt, erhebliche wirtschaftliche Interessen auf dem Spiele stehen, weil im Falle einer Weiterüberweisung des Versicherten an den Krankenhausarzt eben dieser die Leistungen erbringt und auch die Vergütung erhält, Deshalb ist in der Tat die -im angefochtenen Urteil geäußerte- Befürchtung nicht von der.
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Die Beschränkung der Überweisung auf bestimmte Fachärzte steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12; vgl bereits BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) , nach der die Ermächtigung eines Krankenhausarztes in Fällen eines quantitativ oder qualitativ unzureichenden Leistungsangebots der niedergelassenen Vertragsärzte grundsätzlich nicht auf die Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden darf.
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Zur Zulässigkeit einer Beschränkung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes auf Überweisung durch Gebietsärzte (Fortführung von und Abgrenzung zu BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO).

    Das BSG habe seine im Urteil vom 17. Dezember 1968 - 6 RKa 33/68 - (BSGE 29, 65) zu § 368a Abs. 8 der Reichsversicherungsordnung (RVO) vertretene Rechtsauffassung, daß die Beteiligung eines leitenden Krankenhausarztes an der kassenärztlichen Versorgung grundsätzlich nicht auf Überweisung durch bestimmte Gruppen von Kassenärzten, insbesondere Ärzte der gleichen Fachrichtung, beschränkt werden dürfe, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht aufgegeben.

    Der erkennende Senat hat allerdings in einem Urteil vom 17. Dezember 1968 (BSGE 29, 65, 67 f = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) entschieden, die Beteiligung eines leitenden Krankenhausarztes an der ambulanten kassenärztlichen Versorgung könne grundsätzlich nicht auf Überweisung durch bestimmte Gruppen von Kassenärzten, insbesondere durch Fachärzte, beschränkt werden.

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Mit der vom Senat zugelassenen Revision macht der Kläger zunächst geltend, nach der Rechtsprechung des BSG zu § 368a Abs. 8 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung (Urteil vom 17. Dezember 1968 - 6 RKa 33/68) könne die Beteiligung eines leitenden Krankenhausarztes an der ambulanten kassenärztlichen Versorgung grundsätzlich nicht auf Überweisung durch bestimmte Gruppen von Kassenärzten, insbesondere Fachärzte, beschränkt werden.
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

    Soweit der Senat im Jahre 1968 entschieden hat, in Streitverfahren zwischen einer KÄV und dem Berufungsausschuß über die Beteiligung eines Chefarztes nach § 368a Abs. 8 Reichsversicherungsordnung (RVO) in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung seien die Landesverbände der Krankenkassen nicht notwendig beizuladen (BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO), ist dieser von der Praxis der Instanzgerichte seit längerem überholten und vom Senat nicht mehr praktizierten Auffassung die rechtliche Grundlage entzogen.

    Der Senat hat dort nur zur Beschwer der KÄV bei Entscheidungen der Zulassungsgremien Stellung genommen und in diesem Zusammenhang das Urteil BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO lediglich referiert, ohne sich mit der Problematik der notwendigen Beiladung der Krankenkassen (verbände) in Zulassungssachen auseinanderzusetzen.

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Hiernach sind ärztlich geleitete Einrichtungen von Krankenhäusern grundsätzlich nur bei Bedarf zur Teilnahme an der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung zu ermächtigen, also nur soweit und solange eine Versorgungslücke besteht (vgl. hierzu auch BVerfGE 16, 286, 299; BSGE 21, 230, 231; 29, 65, 67; 48, 56, 57 und Vollmer, das Krankenhaus 1989, 260).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Der erkennende Senat hat zu dem entsprechenden Anfechtungsrecht der Landesverbände der Krankenkassen freilich in anderem Zusammenhang ausgeführt, der Gesetzgeber habe damit lediglich anerkannt, daß durch die Zulassungsentscheidung "berechtigte Interessen" der Krankenkassen berührt werden, weshalb eine Beiladung der Landesverbände im Prozeß nicht erforderlich sei (BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94

    Beschränkung der Befugnis zu Konsiliaruntersuchungen auf Fälle der Überweisung

    Der Senat hat im Urteil vom 22. Juni 1994 (SozR 3-2500 § 116 Nr. 6) in Abgrenzung zu der früheren Entscheidung vom 17. Dezember 1968 (BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) klargestellt, daß es unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein kann, die Inanspruchnahme des ermächtigten Krankenhausarztes von der Überweisung durch einen Vertragsarzt desselben Fachgebietes abhängig zu machen.
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Die Beteiligung eines Krankenhausarztes an der kessen- und der vertragsärztlichen Versorgung ist mithin nur zulässig, wenn dafür ein besonderes Bedürfnis vorliegt, weil die Versicherten durch die niedergelassenen Kassen- und Vertragsärzte nicht ausreichend versorgt werden können, soweit also Versorgungslücken bestehen, die sich nur durch die Beteiligung eines Krankenhausarztes schließen lassen (vgl BSGE 24, 250, 231; 29, 65, 67).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93

    Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche

    Der Senat hat in zwei Urteilen vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 21/92 - (SozR 3-2500 § 116 Nr. 6) und 15. März 1995 - 6 RKa 27/94 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) seine bereits früher (BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) vertretene Auffassung bekräftigt, daß im Fall eines quantitativ oder qualitativ unzureichenden Leistungsangebots der niedergelassenen Vertragsärzte die Ermächtigung des Krankenhausarztes grundsätzlich nicht auf Fälle der Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 KA 74/98

    Abgrenzung von Vertragsarztsitz und Praxis; Verfahren der Ausschreibung und

    Im Unterschied zu den Krankenkassen und ihren Verbänden (hierzu BSGE 29, 65, 66 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO und SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S. 97 ff) sind Kassenärztliche Vereinigungen jedoch aufgrund der ihnen übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 SGB V) durch Entscheidungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse stets und unmittelbar in eigenen Rechten betroffen.
  • BSG, 20.04.1998 - B 6 KA 36/97 B

    Rechtmäßigkeit der Ermächtigung eines Kinderarztes / Chefarzt eines

  • BSG, 14.12.1982 - 6 RKa 23/81
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 40/78

    Heilbehandlungspflicht nach BVG 10 Abs 2

  • BSG, 14.12.1982 - 6 RKa 24/81

    Minderversorgung; Beteiligung eines Krankenhausarztes; Kassenärztliche

  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 3/76

    Kassenärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab einer KÄV - Besondere

  • LSG Hessen, 05.12.1984 - L 7 Ka 632/83
  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 2/82

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Zugelassener praktischer Arzt -

  • LSG Hessen, 05.12.1984 - L 7 Ka 498/83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht